Die Frage, wen Sie zuerst kontaktieren sollten, entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg einer Entfernungsanfrage. Der falsche Ansprechpartner bedeutet Verzögerungen, Ablehnungen und verpasste Gelegenheiten. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Eskalationskette — vom Journalisten bis zu Google — mit konkreten Empfehlungen für deutsche Medien.
Der Journalist ist oft der erste Ansprechpartner — aber nicht immer der effektivste. Journalisten haben in der Regel nicht die Befugnis, einen einmal veröffentlichten Artikel selbständig zu entfernen. Diese Entscheidung liegt beim Redakteur oder Chefredakteur. Eine Anfrage an den Journalisten kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie eine sachliche Korrektur ansprechen möchten oder wenn der Journalist noch aktiv an dem Thema arbeitet und offen für eine Aktualisierung ist.
Wann der Journalist der richtige Ansprechpartner ist: bei sachlichen Fehlern, die der Journalist selbst bemerkt haben könnte; wenn Sie zusätzliche Informationen liefern können, die die Geschichte in einem anderen Licht erscheinen lassen; wenn Sie eine konstruktive Korrektur anstreben, keine vollständige Entfernung.
Der Redakteur oder Chefredakteur ist die wichtigste Anlaufstelle für eine Entfernungsanfrage. Diese Person hat die tatsächliche Entscheidungsbefugnis über Veröffentlichungen und Rücknahmen. Eine professionell formulierte Anfrage an den Redakteur — mit klarer Begründung, Belegen und einem respektvollen Ton — hat die höchste Erfolgsquote unter allen direkten Kontaktansätzen.
Bei deutschen Medien sollten Sie in Ihrer Anfrage auf DSGVO Artikel 17 (Recht auf Löschung) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweisen, wenn der Artikel personenbezogene Daten enthält. Das verleiht Ihrer Anfrage erheblich mehr rechtliches Gewicht.
Große deutsche Medienunternehmen haben oft separate Abteilungen für Rechtsangelegenheiten und Korrekturen. Die Korrekturabteilung ist der richtige Ansprechpartner für sachliche Fehler — sie bearbeitet Korrekturanfragen ohne den Umweg über die Redaktion. Die Rechtsabteilung wird involviert, wenn es um DSGVO-Anfragen, urheberrechtliche Fragen oder rechtliche Drohungen geht.
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, von Google eine Deindexierung unter DSGVO Artikel 17 zu verlangen. Das RTBF-Formular (Right to Be Forgotten) ist unter support.google.com/legal verfügbar. Zusätzlich gibt es für Syndizierungsplattformen wie Yahoo News, MSN und Apple News direkte Entfernungsoptionen — diese reagieren jedoch nur auf Anfragen, wenn der Originalverlag den Artikel bereits entfernt hat.
Parallel zur redaktionellen Anfrage beim Verlag empfehlen wir immer, gleichzeitig einen DSGVO-RTBF-Antrag bei Google einzureichen. So haben Sie zwei Kanäle gleichzeitig aktiv und maximieren Ihre Erfolgschancen.
Unsere Experten kennen die deutschen Medien und den richtigen Ansprechpartner für jede Situation. Kostenlose Erstberatung.
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