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Wen kontaktieren, um einen Nachrichtenartikel zu entfernen (und was Sie sagen sollten)

Die Frage, wen Sie zuerst kontaktieren sollten, entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg einer Entfernungsanfrage. Der falsche Ansprechpartner bedeutet Verzögerungen, Ablehnungen und verpasste Gelegenheiten. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Eskalationskette — vom Journalisten bis zu Google — mit konkreten Empfehlungen für deutsche Medien.

Autor: Anthony Will, CEO & Co-Founder Aktualisiert: 25. Mai 2026 Sprache: Deutsch 🌐 Englisch lesen
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DEN JOURNALISTEN KONTAKTIEREN

Den Journalisten kontaktieren, der den Artikel geschrieben hat

Der Journalist ist oft der erste Ansprechpartner — aber nicht immer der effektivste. Journalisten haben in der Regel nicht die Befugnis, einen einmal veröffentlichten Artikel selbständig zu entfernen. Diese Entscheidung liegt beim Redakteur oder Chefredakteur. Eine Anfrage an den Journalisten kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie eine sachliche Korrektur ansprechen möchten oder wenn der Journalist noch aktiv an dem Thema arbeitet und offen für eine Aktualisierung ist.

Wann der Journalist der richtige Ansprechpartner ist: bei sachlichen Fehlern, die der Journalist selbst bemerkt haben könnte; wenn Sie zusätzliche Informationen liefern können, die die Geschichte in einem anderen Licht erscheinen lassen; wenn Sie eine konstruktive Korrektur anstreben, keine vollständige Entfernung.


DEN REDAKTEUR KONTAKTIEREN

Den Redakteur oder Chefredakteur kontaktieren

Der Redakteur oder Chefredakteur ist die wichtigste Anlaufstelle für eine Entfernungsanfrage. Diese Person hat die tatsächliche Entscheidungsbefugnis über Veröffentlichungen und Rücknahmen. Eine professionell formulierte Anfrage an den Redakteur — mit klarer Begründung, Belegen und einem respektvollen Ton — hat die höchste Erfolgsquote unter allen direkten Kontaktansätzen.

Wichtige Erkenntnis

Bei deutschen Medien sollten Sie in Ihrer Anfrage auf DSGVO Artikel 17 (Recht auf Löschung) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweisen, wenn der Artikel personenbezogene Daten enthält. Das verleiht Ihrer Anfrage erheblich mehr rechtliches Gewicht.


RECHTSABTEILUNG UND KORREKTURABTEILUNG

Die Rechtsabteilung und die Korrekturabteilung

Große deutsche Medienunternehmen haben oft separate Abteilungen für Rechtsangelegenheiten und Korrekturen. Die Korrekturabteilung ist der richtige Ansprechpartner für sachliche Fehler — sie bearbeitet Korrekturanfragen ohne den Umweg über die Redaktion. Die Rechtsabteilung wird involviert, wenn es um DSGVO-Anfragen, urheberrechtliche Fragen oder rechtliche Drohungen geht.


GOOGLE UND ANDERE PLATTFORMEN

Googles Entfernungstools und Aggregatoren

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, von Google eine Deindexierung unter DSGVO Artikel 17 zu verlangen. Das RTBF-Formular (Right to Be Forgotten) ist unter support.google.com/legal verfügbar. Zusätzlich gibt es für Syndizierungsplattformen wie Yahoo News, MSN und Apple News direkte Entfernungsoptionen — diese reagieren jedoch nur auf Anfragen, wenn der Originalverlag den Artikel bereits entfernt hat.

Parallel zur redaktionellen Anfrage beim Verlag empfehlen wir immer, gleichzeitig einen DSGVO-RTBF-Antrag bei Google einzureichen. So haben Sie zwei Kanäle gleichzeitig aktiv und maximieren Ihre Erfolgschancen.


HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Sollte ich den Journalisten oder den Redakteur zuerst kontaktieren?
In den meisten Fällen empfehlen wir, direkt den zuständigen Redakteur (nicht den Journalisten) zu kontaktieren. Redakteure haben die Entscheidungsbefugnis für Entfernungen, Journalisten in der Regel nicht. Eine Ausnahme: Wenn Sie eine sachliche Korrektur ansprechen und den Journalisten bereits kennen, kann ein direktes Gespräch hilfreich sein — aber stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage schließlich beim Redakteur landet.
Wie finde ich die E-Mail-Adresse des Redakteurs einer Zeitung?
Prüfen Sie zunächst das Impressum und die ‘Kontakt’-Seite der Publikation. Viele deutsche Medien veröffentlichen Kontaktdaten für Redaktionsleitungen. Bei großen Verlagen gibt es oft ein allgemeines Redaktionspostfach (z.B. redaktion@...). Soziale Medien wie LinkedIn oder Twitter können helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Für DSGVO-Anfragen gibt es in der Regel einen separaten Datenschutzkontakt im Impressum.
Was wenn der Artikel auf mehreren Webseiten erschienen ist?
Jede Kopie erfordert eine separate Anfrage beim jeweiligen Verlag. Beginnen Sie beim Originalverlag — die Entfernung an der Quelle löst viele nachgelagerte Probleme automatisch, da Syndizierungsplattformen ihren Feed aktualisieren. Für Aggregatoren wie Yahoo News oder MSN ist keine direkte Anfrage nötig, wenn der Original-Feed aktualisiert wird.
Kann Google einen Nachrichtenartikel aus den Suchergebnissen entfernen, auch wenn der Verlag ihn nicht löscht?
Ja — durch einen DSGVO-Antrag (Right to Be Forgotten) können EU-Bürger die Deindexierung eines Artikels aus den europäischen Google-Suchergebnissen beantragen, auch wenn der Verlag ihn nicht löscht. Der Artikel bleibt dann auf der Webseite des Verlages, ist aber in Google nicht mehr auffindbar. Das ist kein perfektes Ergebnis, aber eine wirksame Zwischenlösung.
Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn: der Verlag hartnäckig ablehnt, sachliche Fehler vorliegen die Verleumdungsansprüche begründen (§ 186, § 187 StGB), DSGVO-Anträge ignoriert werden, oder wenn Sie eine Gegendarstellung nach Landespressegesetz einfordern müssen. Ein Anwalt kann auch die Reaktionsgeschwindigkeit der Redaktion erheblich erhöhen.

Wir wissen, wen wir kontaktieren müssen — Sie zahlen nur bei Erfolg.

Unsere Experten kennen die deutschen Medien und den richtigen Ansprechpartner für jede Situation. Kostenlose Erstberatung.

Oder rufen Sie uns an: 855-239-5322

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