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Der Artikel enthält sachliche Fehler: Korrektur, Gegendarstellung oder Entfernung fordern (und welche Sie wählen sollten)

Ein Nachrichtenartikel, der sachlich falsch ist, kann für Sie oder Ihr Unternehmen erheblichen Schaden anrichten — auch wenn die Fehler unbeabsichtigt waren. In Deutschland haben Sie konkrete Rechte: das Recht auf Korrektur, das Recht auf Gegendarstellung nach den Landespressegesetzen und — wenn personenbezogene Daten betroffen sind — das Recht auf Löschung nach DSGVO Artikel 17.

Autor: Anthony Will, CEO & Co-Founder Aktualisiert: 25. Mai 2026 Sprache: Deutsch 🌐 Englisch lesen
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KORREKTUR, GEGENDARSTELLUNG ODER ENTFERNUNG

Korrektur, Gegendarstellung oder Entfernung: Was jede Option bedeutet und was sie bewirkt

Die drei Instrumente sind verschieden und haben unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Situation und auf Google-Suchergebnisse:

Korrektur

Eine Korrektur ist eine redaktionelle Änderung des Artikels, die einen sachlichen Fehler behebt. In Deutschland verpflichtet der Pressekodex Medien zur Veröffentlichung von Korrekturen bei nachgewiesenen sachlichen Fehlern. Eine Korrektur bedeutet, dass der Artikel weiterhin online ist, aber mit korrekten Informationen. Der ursprüngliche Fehler kann in einem Korrekturhinweis am Ende des Artikels vermerkt werden.

Gegendarstellung

Die Gegendarstellung ist ein besonderes deutsches Rechtsinstrument: Nach den Landespressegesetzen aller deutschen Bundesländer haben Betroffene das Recht, eine Gegendarstellung einzureichen, wenn ein Artikel Tatsachenbehauptungen über sie enthält. Die Publikation ist verpflichtet, die Gegendarstellung zu veröffentlichen — unabhängig davon, ob sie die Richtigkeit Ihrer Version anerkennt. Dies ist ein starkes Instrument, das keinen Beweis der Falschheit erfordert.

Entfernung

Die vollständige Entfernung des Artikels ist das beste Ergebnis, aber auch das schwierigste zu erreichen. Sie ist am ehesten möglich, wenn: das Verfahren eingestellt wurde, sachliche Fehler so schwerwiegend sind, dass der Artikel in seiner Gesamtheit unrichtig ist, oder wenn DSGVO Artikel 17 anwendbar ist (Privatperson ohne öffentliche Funktion, veraltete Informationen).

Strategische Empfehlung

Bei sachlichen Fehlern beginnen Sie mit einer Korrekturanfrage. Wenn der Verlag ablehnt oder zögert, eskalieren Sie zur formellen Gegendarstellung (Landespressegesetz). Parallel dazu können Sie einen DSGVO-Antrag einreichen, um zumindest eine Deindexierung bei Google zu erwirken.


FEHLER DOKUMENTIEREN

Den Fehler dokumentieren, bevor Sie jemanden kontaktieren

Bevor Sie die Redaktion kontaktieren, dokumentieren Sie den Fehler sorgfältig: machen Sie Screenshots des Artikels (mit Datum und URL), notieren Sie den genauen Wortlaut des Fehlers, sammeln Sie Belege für die korrekte Information (Gerichtsdokumente, Behördenbescheide, Zeugenaussagen, öffentliche Aufzeichnungen) und prüfen Sie, ob der Fehler auch in der Überschrift, im Untertitel oder in sozialen Medien verbreitet wurde.

Je klarer und belegbarer der Fehler ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Korrektur. Vage Beschwerden ("der Ton war unfair") haben kaum Aussicht auf Erfolg. Konkrete, nachweisbare sachliche Fehler hingegen begründen einen klaren Anspruch.


KORREKTUR VS. ENTFERNUNG

Korrekturanfrage oder Entfernungsanfrage: Was Sie wählen sollten

Wenn der Artikel korrekte Informationen enthält, die jedoch schädlich sind, ist eine Korrektur keine Option — eine Entfernung (oder DSGVO-Deindexierung) ist der richtige Weg. Wenn der Artikel sachliche Fehler enthält, fordern Sie zunächst eine Korrektur. Wenn die Fehler so schwerwiegend sind, dass der Artikel im Wesentlichen unrichtig ist, können Sie direkt eine Entfernung fordern.


GEGENDARSTELLUNG

Gegendarstellung: Wann sie berechtigt ist und wie Sie sie einfordern

Die Gegendarstellung ist in Deutschland gesetzlich verankert (Landespressegesetze aller Bundesländer). Sie haben das Recht auf Gegendarstellung, wenn: der Artikel Tatsachenbehauptungen über Sie enthält (keine Meinungsäußerungen), Sie von diesen Tatsachenbehauptungen betroffen sind, und Sie die Behauptungen bestreiten.

Formale Anforderungen: Die Gegendarstellung muss schriftlich, mit Ihrer Unterschrift, in angemessener Zeit (in der Regel 3 Monate nach Veröffentlichung) eingereicht werden und darf die Länge des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten. Der Verlag muss sie in der nächsten Ausgabe oder unverzüglich online veröffentlichen — ohne Kommentar oder redaktionelle Ergänzung.


WENN DER VERLAG ABLEHNT

Wenn der Verlag sich weigert, zu korrigieren oder zurückzuziehen

Wenn der Verlag eine berechtigte Korrektur oder Gegendarstellung ablehnt, haben Sie in Deutschland mehrere Eskalationsmöglichkeiten:


HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Verhindert eine veröffentlichte Korrektur eine Verleumdungsklage?
In Deutschland kann eine veröffentlichte Korrektur oder Gegendarstellung die Schadenshöhe in einem zivilrechtlichen Verfahren reduzieren, verhindert eine Klage jedoch nicht automatisch. Der Pressekodex verpflichtet Medien zur Korrektur sachlicher Fehler, aber strafrechtliche Ansprüche (§ 186, § 187 StGB) oder zivilrechtliche Schadensersatzklagen bleiben grundsätzlich bestehen. Ein Anwalt sollte bewerten, ob die Korrektur ausreichend ist.
Der Artikel wurde korrigiert, aber die Überschrift ist noch immer falsch.
Das ist ein häufiges Problem: Redaktionen korrigieren den Textkörper, aber die Überschrift – die in Suchergebnissen und sozialen Medien erscheint – bleibt unverändert. Wenn die Überschrift sachlich falsch ist, haben Sie das Recht, eine Korrektur der Überschrift zu fordern. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Überschrift eigenständig falsch ist. Bei Weigerung kann ein DSGVO-Antrag die Deindexierung der spezifischen URL aus Google-Suchergebnissen erwirken.
Was wenn der Fehler in einem mir zugeschriebenen Zitat besteht?
Falsch zugeschriebene oder verfälschte Zitate sind schwerwiegende redaktionelle Fehler, die einen klaren Anspruch auf Korrektur begründen. In Deutschland haben Sie außerdem das Recht auf Gegendarstellung, wenn der Artikel Tatsachenbehauptungen enthält, die Sie bestreiten. Eine Gegendarstellung muss vom Verlag veröffentlicht werden – unabhängig davon, ob er die Richtigkeit Ihrer Version anerkennt.

Korrektur, Gegendarstellung oder Entfernung — Sie zahlen nur bei Erfolg.

Unsere Experten kennen das deutsche Presserecht, DSGVO Artikel 17 und alle Eskalationswege. Kostenlose Erstberatung.

Oder rufen Sie uns an: 855-239-5322

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