Ihr Eintrag wurde getilgt. Google hat es nicht mitbekommen.
Eine erfolgreiche Tilgung aus dem Bundeszentralregister löst das Online-Problem nicht automatisch. Artikel über Ihre Verhaftung oder Verurteilung bleiben online, bis sie aktiv adressiert werden. Dieser Leitfaden erklärt alle Schritte.
Autor: Anthony Will, CEO & Co-FounderAktualisiert: 25. Mai 2026Sprache: Deutsch🌐 Englisch lesen
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Eine Tilgung — also die Löschung eines Eintrags aus dem Bundeszentralregister — bedeutet, dass dieser Eintrag im amtlichen Führungszeugnis nicht mehr erscheint. Das ist wichtig. Was sie nicht bedeutet: dass Nachrichtenartikel über die ursprüngliche Verhaftung oder Verurteilung aus dem Internet verschwinden. Die Tilgung betrifft das offizielle Register, nicht die freie Presse.
Das zentrale Missverständnis
Viele Menschen sind überrascht zu entdecken, dass trotz einer erfolgreichen Tilgung immer noch Artikel über ihre Verhaftung oder Verurteilung bei Google erscheinen. Das liegt daran, dass die Tilgung keine rechtliche Wirkung auf journalistische Veröffentlichungen hat. Aber sie ist ein starkes Argument für die freiwillige Entfernung oder DSGVO-Deindexierung.
DREI OBERFLÄCHEN
Die drei Oberflächen, die getilgte Einträge online halten
1. Nachrichtenartikel: Berichte, die zum Zeitpunkt der Verhaftung oder des Verfahrens veröffentlicht wurden und noch auf der Website des Verlags stehen. Dies ist die häufigste und schädlichste Quelle.
2. Datenbroker und Personenverzeichnisse: Websites, die automatisch öffentlich zugängliche Daten aggregieren, einschließlich historischer Verhaftungsdaten. In Deutschland ist der DSGVO-Opt-out bei solchen Diensten oft wirksam.
3. Archivdatenbanken: LexisNexis, Factiva und ähnliche Dienste archivieren Nachrichtenartikel dauerhaft. Diese sind schwerer zu adressieren als die originalen Quellen.
SCHRITT-FÜR-SCHRITT AKTIONSPLAN
Schritt-für-Schritt Aktionsplan
1
Vollständige Bestandsaufnahme. Googeln Sie Ihren Namen und dokumentieren Sie alle URLs, die problematische Inhalte zeigen. Prüfen Sie auch Bing, DuckDuckGo und KI-Suche.
2
Tilgungsnachweis beschaffen. Holen Sie einen aktuellen Tilgungsnachweis aus dem Bundeszentralregister und — falls relevant — eine Einstellungsbestätigung der Staatsanwaltschaft.
3
Direkte Anfrage beim Verlag. Kontaktieren Sie die Redaktion mit dem Tilgungsnachweis und dem Argument, dass der Artikel nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.
4
DSGVO-RTBF-Antrag bei Google. Legen Sie den Tilgungsnachweis als Beleg bei. Das Verhältnismäßigkeitsargument ist bei getilgten Einträgen besonders stark.
5
Datenbroker opt-out. Beantragen Sie bei relevanten Datenbroker-Diensten die Löschung Ihrer Daten unter der DSGVO.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufig gestellte Fragen
Führt eine Tilgung automatisch zur Entfernung von Verhaftungsartikeln aus Google?
Nein. Die Tilgung betrifft das Bundeszentralregister, nicht Nachrichtenartikel. Artikel über Ihre Verhaftung oder Verurteilung bleiben online, bis sie aktiv entfernt oder deindexiert werden. Die Tilgung ist jedoch ein starkes Argument für die freiwillige Entfernung oder DSGVO-basierte Deindexierung.
Kann eine Nachrichtenwebsite die Entfernung eines Artikels verweigern, auch nach einer Tilgung?
Ja, rechtlich ist das möglich. Verlage haben keine gesetzliche Pflicht, wahre historische Berichte zu löschen, nur weil ein Register-Eintrag getilgt wurde. In der Praxis sind viele Verlage jedoch bereit, alte Verhaftungsartikel zu entfernen oder zu deindexieren, wenn ein Tilgungsnachweis vorgelegt wird — besonders wenn die Person eine Privatperson ist und kein öffentliches Informationsinteresse mehr besteht.
Wie lange dauert es, einen getilgten Verhaftungsartikel aus Google zu entfernen?
Das variiert stark. Wenn eine redaktionelle Entfernung beim Verlag erfolgt: 2-6 Wochen bis zur vollständigen Deindexierung bei Google. Bei einem RTBF-Antrag direkt bei Google: 4-8 Wochen. In komplexen Fällen mit mehreren Quellen: 3-6 Monate für eine vollständige Lösung.
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