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Ratgeber getilgte Einträge — 2026

Ihr Eintrag wurde getilgt. Google hat es nicht mitbekommen.

Eine erfolgreiche Tilgung aus dem Bundeszentralregister löst das Online-Problem nicht automatisch. Artikel über Ihre Verhaftung oder Verurteilung bleiben online, bis sie aktiv adressiert werden. Dieser Leitfaden erklärt alle Schritte.

Autor: Anthony Will, CEO & Co-Founder Aktualisiert: 25. Mai 2026 Sprache: Deutsch 🌐 Englisch lesen
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WAS TILGUNG WIRKLICH BEWIRKT

Was eine Tilgung wirklich bewirkt (und was nicht)

Eine Tilgung — also die Löschung eines Eintrags aus dem Bundeszentralregister — bedeutet, dass dieser Eintrag im amtlichen Führungszeugnis nicht mehr erscheint. Das ist wichtig. Was sie nicht bedeutet: dass Nachrichtenartikel über die ursprüngliche Verhaftung oder Verurteilung aus dem Internet verschwinden. Die Tilgung betrifft das offizielle Register, nicht die freie Presse.

Das zentrale Missverständnis

Viele Menschen sind überrascht zu entdecken, dass trotz einer erfolgreichen Tilgung immer noch Artikel über ihre Verhaftung oder Verurteilung bei Google erscheinen. Das liegt daran, dass die Tilgung keine rechtliche Wirkung auf journalistische Veröffentlichungen hat. Aber sie ist ein starkes Argument für die freiwillige Entfernung oder DSGVO-Deindexierung.


DREI OBERFLÄCHEN

Die drei Oberflächen, die getilgte Einträge online halten

1. Nachrichtenartikel: Berichte, die zum Zeitpunkt der Verhaftung oder des Verfahrens veröffentlicht wurden und noch auf der Website des Verlags stehen. Dies ist die häufigste und schädlichste Quelle.

2. Datenbroker und Personenverzeichnisse: Websites, die automatisch öffentlich zugängliche Daten aggregieren, einschließlich historischer Verhaftungsdaten. In Deutschland ist der DSGVO-Opt-out bei solchen Diensten oft wirksam.

3. Archivdatenbanken: LexisNexis, Factiva und ähnliche Dienste archivieren Nachrichtenartikel dauerhaft. Diese sind schwerer zu adressieren als die originalen Quellen.


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HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Führt eine Tilgung automatisch zur Entfernung von Verhaftungsartikeln aus Google?
Nein. Die Tilgung betrifft das Bundeszentralregister, nicht Nachrichtenartikel. Artikel über Ihre Verhaftung oder Verurteilung bleiben online, bis sie aktiv entfernt oder deindexiert werden. Die Tilgung ist jedoch ein starkes Argument für die freiwillige Entfernung oder DSGVO-basierte Deindexierung.
Kann eine Nachrichtenwebsite die Entfernung eines Artikels verweigern, auch nach einer Tilgung?
Ja, rechtlich ist das möglich. Verlage haben keine gesetzliche Pflicht, wahre historische Berichte zu löschen, nur weil ein Register-Eintrag getilgt wurde. In der Praxis sind viele Verlage jedoch bereit, alte Verhaftungsartikel zu entfernen oder zu deindexieren, wenn ein Tilgungsnachweis vorgelegt wird — besonders wenn die Person eine Privatperson ist und kein öffentliches Informationsinteresse mehr besteht.
Wie lange dauert es, einen getilgten Verhaftungsartikel aus Google zu entfernen?
Das variiert stark. Wenn eine redaktionelle Entfernung beim Verlag erfolgt: 2-6 Wochen bis zur vollständigen Deindexierung bei Google. Bei einem RTBF-Antrag direkt bei Google: 4-8 Wochen. In komplexen Fällen mit mehreren Quellen: 3-6 Monate für eine vollständige Lösung.

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