Die kurze Antwort: Selten. Und nicht aus den Gründen, die die meisten erwarten. Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, was nach einer Google-Entfernungsanfrage passiert, welche Erfolgsquoten realistisch sind und was stattdessen funktioniert.
Googles offizielle Politik: Google entfernt Inhalte aus seinem Index, wenn sie gegen Googles Nutzungsrichtlinien verstoßen, wenn ein gültiger rechtlicher Entfernungsantrag vorliegt oder wenn ein DSGVO-Antrag erfolgreich ist. Die Realität: Die überwiegende Mehrheit der Anfragen, negative Artikel zu entfernen, wird abgelehnt. Artikel, die als legitime journalistische Berichterstattung gelten — auch wenn sie schädlich für den Ruf einer Person sind — entsprechen in der Regel nicht Googles Entfernungskriterien.
Google entfernt keine negativen Artikel allein deshalb, weil sie negativ sind. Die Entfernung beim Verlag — also die Löschung des Artikels von der ursprünglichen Website — ist in fast allen Fällen der effektivste erste Schritt. Wenn die Quelle gelöscht wird, deindexiert Google den Artikel automatisch.
Google hat kein öffentlich zugängliches Team, das auf Anfragen zu negativen Artikeln eingeht. Anfragen werden über spezifische, formelle Tools bearbeitet: das RTBF-Formular (für EU-Nutzer), das Formular zur Entfernung persönlicher Daten (für bestimmte Kategorien sensitiver Daten) und rechtliche Entfernungsanträge.
Google prüft jeden Antrag auf zwei Fragen: Fällt der Inhalt unter eine der definierten Kategorien für die Entfernung? Und überwiegt das öffentliche Informationsinteresse das Schutzinteresse der betroffenen Person? Für Nachrichtenartikel lautet die Antwort auf die zweite Frage in den meisten Fällen: Ja, das öffentliche Interesse überwiegt.
| Antragstyp | Typische Erfolgsquote | Stärkste Argumente |
|---|---|---|
| RTBF: Verhaftung ohne Verurteilung | ~60-70% | Einstellung des Verfahrens + Privatperson |
| RTBF: Veraltete Information | ~40-50% | Zeitabstand + fehlende Aktualität |
| RTBF: Aktuelle Berichterstattung | ~15-25% | Sachliche Fehler oder Privatpersonenstatus |
| Defamation Claim | Sehr niedrig | Nur bei eindeutig falschen Tatsachen |
Googles "Outdated Content Removal Tool" erlaubt die Anforderung der Deindexierung von Seiten, die gelöscht oder erheblich verändert wurden. Das Tool ist nützlich, wenn: der Artikel beim Verlag bereits gelöscht wurde (aber noch im Google-Cache erscheint), oder wenn der Artikel stark verändert wurde (z.B. nach einer redaktionellen Korrektur). Das Tool ist kein Weg, aktive Artikel zu entfernen — aber es beschleunigt die Google-Deindexierung nach einer Entfernung beim Verlag erheblich.
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