Deindexierung ist oft genauso wirksam wie eine vollständige Entfernung — und in vielen Fällen leichter zu erreichen. Dieser Leitfaden erklärt alle fünf Wege zur Deindexierung: von DSGVO-Anträgen bis zu technischen Verlagslösungen.
Deindexierung bedeutet, dass Google einen Artikel aus seinem Suchindex entfernt — sodass er nicht mehr in Google-Suchergebnissen erscheint. Der Artikel selbst bleibt auf der Website des Verlags, ist aber über Google nicht mehr auffindbar. Für die praktische Reputationsauswirkung ist das oft fast so wirksam wie die vollständige Entfernung, da Google der primäre Entdeckungsmechanismus für Nachrichtenartikel ist.
Entfernung = Artikel wird von der Website des Verlags gelöscht + automatisch aus Google deindexiert. Deindexierung = Artikel bleibt auf der Website, erscheint aber nicht mehr in Google-Suchergebnissen. Beide Ergebnisse schützen Ihren Ruf effektiv.
Für EU-Bürger ist der RTBF-Antrag der direkteste Weg zur Deindexierung. Google muss den Antrag innerhalb eines Monats bearbeiten. Die Erfolgsaussichten hängen vom Inhalt, Ihrer Rolle (Privatperson vs. öffentliche Person) und dem Zeitabstand des Artikels ab. Stärkste Argumente: Verhaftung ohne Verurteilung, eingestelltes Verfahren, veraltete Information ohne aktuelles öffentliches Interesse.
Nützlich nach einer Entfernung beim Verlag: Das Tool beschleunigt die Google-Deindexierung von bereits gelöschten Seiten. Auch hilfreich, wenn eine Seite erheblich verändert wurde (z.B. nach einer redaktionellen Korrektur).
Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, das die Löschung eines Artikels anordnet, verpflichtet sowohl den Verlag als auch Google zur Entfernung. Dieser Weg ist aufwendig und teuer, aber bei eindeutig falschen Tatsachenbehauptungen der sicherste Weg.
Wenn ein Verlag bereit ist, einen Artikel technisch für Google zu sperren (durch robots.txt oder noindex-Tags), wird dieser Artikel innerhalb weniger Wochen aus dem Google-Index verschwinden. Dies ist oft eine Kompromisslösung: Der Verlag löscht den Artikel nicht, sperrt ihn aber für Google.
Wenn ein Artikel beim Verlag gelöscht wurde, können Sie das Google Search Console URL Removal Tool nutzen, um die Deindexierung zu beschleunigen. Alternativ können Sie ein Verfahren gegen den Verlag einleiten, falls dieser die Löschung verweigert.
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